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   BGH, 27.05.2009 - III ZR 231/08   

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https://dejure.org/2009,1771
BGH, 27.05.2009 - III ZR 231/08 (https://dejure.org/2009,1771)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2009 - III ZR 231/08 (https://dejure.org/2009,1771)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - III ZR 231/08 (https://dejure.org/2009,1771)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Beratungspflicht und Betreuungspflicht durch einen Versicherungsmakler bei vertraglicher Verpflichtung zur Überprüfung der Zweckmäßigkeit eines Versicherungsschutzes und der Prämiengestaltung; Pflicht zur Berücksichtigung einer im Jahr 2002 noch nicht ...

  • Judicialis

    VVG § 204

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 652; VVG § 204 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 b
    Beratung über privaten Krankenversicherungsschutz im Jahr 2002 erforderte noch keine Berücksichtigung einer Übertragbarkeit der Alterungsrückstellung infolge zukünftiger Gesetzesänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 204
    Umfang der Beratungspflicht und Betreuungspflicht durch einen Versicherungsmakler bei vertraglicher Verpflichtung zur Überprüfung der Zweckmäßigkeit eines Versicherungsschutzes und der Prämiengestaltung; Pflicht zur Berücksichtigung einer im Jahr 2002 noch nicht ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beratung umfasst etwaige zukünftige Rechtsänderung nicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Zusammenfassung)

    Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung - Makler musste nicht auf etwaige Änderung bei den Alterungsrückstellungen hinweisen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Beratungsumfang der Versicherungsmakler in der privaten Krankenversicherung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Ein Versicherungsmakler muss nicht auf eine etwaige künftige Änderung bei der Übertragbarkeit der Alterungsrückstellungen hinweisen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Krankenversicherung 4 -, Haftung des VM für fehlerhafte Beratung, Umfang der Aufklärungspflicht, künftige Rechtsänderungen, Wechsel der PKV, private Krankenversicherung, Verlust von Altersrückstellungen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Versicherungsmakler sind keine Hellseher

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Zur Frage des Umfangs der von einem Versicherungsmakler im Jahr 2002 geschuldeten Beratung beim Wechsel des Privatkrankenversicherers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1407
  • MDR 2009, 981
  • VersR 2009, 1224
  • WM 2009, 1435
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 228/05

    Geltendmachung des Schadensersatzes wegen Verlusts der Altersrückstellung beim

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - III ZR 231/08
    Die Beschwerde wirft die von ihr als rechtsgrundsätzlich angesehene Frage auf, ob auch nach dem Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 378) daran festzuhalten ist, dass der Verlust der Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel des privaten Krankenversicherers (vgl. § 178 f VVG in der Fassung des Art. 43 des vorgenannten Gesetzes) für sich allein kein zu ersetzender Schaden ist, der Versicherungsnehmer vielmehr nur eine etwaige Prämiendifferenz als Schaden geltend machen kann (Senatsurteil vom 11. Mai 2006 - III ZR 228/05 - VersR 2006, 1072 f).

    Erst im Frühjahr 2004 wurden durch eine Studie des Ifo-Institutes, das die Mitgabe einer bestimmten individuell kalkulierten Alterungsrückstellung für denkbar erachtete, neue Möglichkeiten aufgezeigt (Schneider VW 2004, 1163 ff; Görsdorf-Kegel VW 2004, 1844; vgl. zum Gesamtkomplex weiter die Nachweise in dem Senatsurteil vom 11. Mai 2006, aaO S. 1173, Rn. 10).

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - III ZR 231/08
    Eine Schadensersatzpflicht besteht nur hinsichtlich solcher Nachteile, zu deren Abwendung die verletzte vertragliche Pflicht übernommen worden ist (BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - X ZR 163/02 - NJW 2005, 1420, 1421 f; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., Vorb v § 249 Rn. 62; Lange in Schiemann/ Lange, Schadensersatz, 3. Aufl., S. 104; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.05.2005 - III ZR 309/04

    Rechtsstellung des Versicherungsmaklers; Formularmäßiger Ausschluss von

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - III ZR 231/08
    Sie waren damit zu einer umfassenden Betreuung aller Versicherungsinteressen des Klägers und zu einer entsprechenden Beratung in Bezug auf den von ihnen vermittelten Versicherungsvertrag verpflichtet (vgl. Senatsurteil vom 19. Mai 2005 - III ZR 309/04 - NJW-RR 2005, 1425, 1426; ferner auch Kollhosser in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl., nach § 48 Rn. 5).
  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4945
    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - III ZR 231/08
    Gutachten von Expertenkommissionen, die seit 1994 unter anderem vom Bundesministerium der Finanzen zur Untersuchung der Problematik steigender Beiträge der privat Krankenversicherten im Alter eingesetzt worden waren, hatten aufgrund erheblicher ungelöster Probleme weder die Mitgabe der kalkulierten noch die einer individuellen Alterungsrückstellung empfehlen können (BT-Drucks. 13/4945, S. 47; Zieschang VW 2001, 1044, 1045; Präve VW 2002, 1934, 1938).
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